Zur bekämpfung akuter Waldbrandgefahr hat das Landratsamt Ortenaukreis eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab dem 16. Juni bis auf weiteres gilt. Demnach ist die Nutzung vorhandener Feuer- und Grillstellen im Wald und in einer Entfernung
bis zu 100 Metern zum Wald, einschließlich mitgebrachter Grills, ausdrücklich
untersagt.

Generell gilt im Wald von März bis Oktober ein Rauchverbot!

Bitte beachten Sie die Regeln und helfen Sie mit, Waldbränden vorzubeugen. Sehen Sie Feuer oder Rauch im Wald, alarmieren Sie über den Notruf 112 die Feuerwehr.

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