Feuerwehrbedarfsplan, Feuerwehrsatzung, Feuerwehrentschädigungssatzung sowie Feuerwehrkostenersatzsatzung – der Haslacher Gemeinderat beschäftigte sich im Oktober in einer Sitzung nur mit Feuerwehrthemen.
Kommandant Stefan Possler und sein Stellvertreter Bruno Neumaier, der den Feuerwehrbedarfsplan 2012 ausgearbeitet und 2017 sowie 2021 überarbeitet hatte, stellten den Gemeinderäten den Feuerwehrbedarfsplan ausführlich vor. Sie erläuterten dabei die Entwicklungen in der Feuerwehr Haslach, den Stand der Leistungsfähigkeit und wo aus Sicht der Feuerwehr Handlungsbedarf besteht.
Nach der Vorstellung des Feuerwehrbedarfsplanes gab es Lob für die Arbeit der Feuerwehr aus allen Fraktionen. Ausführlich debattiert wurde im Anschluss über das Thema, ob Haslach eine eigene Drehleiter benötigt. Auch Kreisbrandmeister Bernhard Frei nahm in der Sitzung Stellung zu dem Thema und bewertete die aktuelle Situation als „Grenzsituation“ und stellte die Frage „Wie entwickelt sich Haslach?“ Eine Drehleiter in Haslach wäre aus seiner Sicht positiv für die Raumschaft, bedeute aber auch eine Risikoverlagerung auf das Ehrenamt.
Die weitere Belastung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen wurde auch in den Wortmeldungen der Gemeinderäte immer wieder angesprochen. Kommandant Stefan Possler zeigte sich zuversichtlich, dass die Feuerwehr Haslach diese Herausforderung stemmen werde – „Auch wenn wir nicht Hurra schreien“.
Weiter sieht der Feuerwehrbedarfsplan vor, dass auf dem Feuerwehrareal ein Erweiterungsbau entstehen soll. Damit soll dem Platzbedarf in der Umkleide Rechnung getragen werden und außerdem eine Lager- und Unterbringungsmöglichkeit für verschiedene Geräte geschafft werden.
Nach mehreren Jahren, in denen die Verabschiedung des Feuerwehrbedarfsplanes aufgeschoben wurde, wurde dieser nun einstimmig verabschiedet.
Keine Diskussionen gab es bei der Anpassung der Feuerwehrsatzung sowie der Feuerwehrkostensatzung und der Aufstellung der Feuerwehrentschädigungssatzung. Alle Vorlagen wurden einstimmig genehmigt.
Durch die Änderungen in der Feuerwehrsatzung können nun Versammlungen auch online stattfinden sowie Wahlen per Briefwahl durchgeführt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass künftig zwei statt bisher ein Stellvertreter für einen Kommandanten bzw. Abteilungskommandanten gewählt werden können. Auch die Anzahl der gewählten Mitglieder im Feuerwehrausschuss wurde angepasst.