Hohe Waldbrandgefahr

Zur bekämpfung akuter Waldbrandgefahr hat das Landratsamt Ortenaukreis eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab dem 16. Juni bis auf weiteres gilt. Demnach ist die Nutzung vorhandener Feuer- und Grillstellen im Wald und in einer Entfernung bis zu 100 Metern zum Wald, einschließlich mitgebrachter Grills, ausdrücklich untersagt. Generell gilt im Wald von Weiterlesen…